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ROTOfix®

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Die Anwendung des ROTOfix® Systems

Die neue Möglichkeit zur Unkrautbekämpfung auf Pflasterflächen

Mit den bisherigen Applikationstechniken ist der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen wie z.B. gepflasterten Gehwegen, Parkplätzen, Verkehrsinseln etc. nicht möglich. Alternativen (mechanische und thermische Verfahren) befriedigen meist nicht, da die Unkräuter aus den verbliebenen Wurzelstöcken bereits nach kurzer Zeit erneut austreiben. Damit sind Probleme wie Materialzerstörung und Unfallgefahr gewachsen. Das ROTOfix Gerät wurde speziell für diese Flächen entwickelt. Es ermöglicht durch eine neuartige Streichtechnik über eine rotierende Walze den gezielten Einsatz von Roundup®Roto ohne Bodenbenetzung. ROTOfix ist vom Julius-Kühn-Instituts (ehem. Biologische Bundesanstalt) als Streichgerät zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen, sowie Nichtkulturland anerkannt. Das Funktionsprinzip stellt sicher, dass eine Abschwemmung des Herbizids vermieden wird. In diesem Punkt erfüllt das Gerät die Forderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und ist damit bundesweit genehmigungsfähig. Damit eröffnet sich die Möglichkeit zur Behandlung von befestigten Flächen in vielen Bereichen*. Dazu gehören z.B.:

- Gepflasterte Wege
- Plätze in Parkanlagen
- auf Friedhöfen
- Grünanlagen von Verwaltungsgebäuden
- Wohnanlagen
- Freizeitparks
- Sportplätzen
- auf Flachdächern
- Pflasterflächen im Verkehrsbereich
- Bürgersteige
- Radwege
- Marktplätze
- Verkehrsinseln
- Parkplätze
- Straßenränder
- Bahnsteige
- Industrieflächen (Transportwege, Lagerflächen)
- Flugplätze
- militärische Anlagen
- Sicherheitsbereich von Elektrizitätswerken und ähnlichen Anlagen



*Bei der Anwendung des Gerätes auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen ist § 6 Abs. 2 und 3 PflSchG zu beachten. Hierzu gehören auch ebene, befestigte Wege und Plätze mit gezielter Wasserführung. Danach ist eine Anwendung auf den genannten Flächen nur zulässig, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde (z.B. Pflanzenschutzamt) vorliegt.



Grundsätzlich sind die allgemein im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln üblichen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und die Hinweise in der Gebrauchsanleitung von Roundup®Roto zu beachten. Das Gerät ist ausschließlich für die Verwendung mit einer 10%igen Roundup®Roto Lösung bestimmt.
Zur optimalen Schaumbildung empfehlen wir die Zugabe von Spülmittel (z.B. Pril oder Palmoliv).
Alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung und zum Betrieb des Geräts sind in der ausführlichen Gebrauchsanleitung zu finden, die jedem Gerät beiliegt.